Viele Paare heiraten im Ausland. Das gibt der Hochzeit eine besondere Note, denn das Heiraten im Ausland ist immer ein besonderes Erlebnis.
Schweden ist ein beliebtes Reiseland und auch das Heiraten in Schweden ist bei vielen Paaren sehr beliebt. Jedes Paar, das in Schweden heiraten möchte, kann zwischen der kirchlichen oder der bürgerlichen Hochzeit wählen. Die kirchliche und die standesamtliche Trauung sind in Schweden rechtlich gleichgestellt. In beiden Formen der Trauung wird ein rechtsgültiger Ehevertrag geschlossen.
Das Heiraten in Schweden ist sehr unkompliziert. Keiner der zukünftigen Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Schweden haben. Das Aufgebot muss mindestens vier Wochen vor der Hochzeit bestellt werden.
Für diesen Antrag benötigt jeder der zukünftigen Eheleute einen gültigen Reisepass, die Geburtsurkunde und eine Ehefähigkeitsbescheinigung.
Die Ehefähigkeitsbescheinigung ist der Beweis dafür, dass man entweder ledig, geschieden oder verwitwet ist. Um diese Bescheinigung zu erhalten, muss man bei dem zuständigen Standesamt seines aktuellen Wohnsitzes ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde des Ehepartners vorlegen. Die Ehefähigkeitsbescheinigung wird dann mit einer Apostille beglaubigt. Die Apostille ist eine spezielle Begläubigung, die von einer Behörde ausgestellt werden kann und ein Dokument legalisiert. Das erspart mehrere sonst notwendige Behördenwege.
Die Trauung findet dann in der Kirche, beim Standesamt oder im Amtsgericht statt. Es ist notwendig, dass bei der Trauung zwei Zeugen anwesend sind.
Wer keinen Wohnsitz in Schweden hat, der bekommt statt einer Heiratsurkunde einen Trauschein. Damit die in Schweden geschlossene Ehe auch in Deutschland gilt, muss bei den Behörden in Deutschland dieser Trauschein vorgelegt werden.
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